Unberechtigte Ablehnung eines Notbetreuungsantrags?!

Habt ihr einen Notbetreuungsantrag für euer Kind / eure Kinder gestellt, weil ihr eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt und dringend eine Betreuung benötigt, der allerdings dennoch abgelehnt wurde? Wir können helfen!

Kriterien für die Notbetreuung (Stellungnahme zur Kita-Schließung der Landeselternvetretung):

  • mindestens ein Elternteil (bzw. eine alleinerziehende Person) ist in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig
  • es besteht pädagogischer Unterstützungsbedarf (insbesondere Sprachförderungsbedarf)
  • Kinder, die im Sommer 2021 schulpflichtig werden
  • bei individuellen Härtefällen (insbesondere Gefährdung des Kindeswohls, Lohnausfall, etc.)

Weitere Hinweise: Arbeiten im HomeOffice ist nicht länger ein Ausschlusskriterium für die Notbetreuung, wenn einer der anderen Punkte gegeben ist. Wenn ein Elternteil nicht berufstätig ist oder sich in Elternzeit befindet, ist das kein ausreichender Grund für eine Gewährleistung der Notbetreuung, auch wenn der Partner in betriebsnotwenidiger Stellung nach dem oben aufgeführten Punkt agiert. Hier kommt noch die Auslastung zum Tragen. Dazu findet ihr einen weiteren Artikel auf unserer Homepage.

Trotz Kommunikation mit der Kita-Leitung und dem Träger eurer Einrichtung werdet ihr unberechtigterweise weiterhin abgewiesen? Dann meldet euch bitte umgehend bei uns. Dank des Einsatzes der Landeselternvertretung können wir solche Fälle dem Landesjungendamt melden, die sich dann persönlich dafür einsetzen eine Lösung zu finden.

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