Kinder ab 3 Jahren haben Anspruch auf Betreuung (6h)

Einem kürzlich erfolgtem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (16.12.2021) folgend haben Kinder ab 3 Jahren einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz mit je 6 Stunden von montags bis freitags.

Der NDR schreibt hierzu: “Der Anspruch stehe unter keinem Kapazitätsvorbehalt, so das Gericht. Es handele sich insoweit um eine unbedingte Bereitstellungs- beziehungsweise Gewährleistungspflicht, der der Jugendhilfeträger nicht mit dem Einwand der Unmöglichkeit begegnen könne.” [NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen – Studio Braunschweig]

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass auch die Berfustätigkeit der Eltern in diesem Urteil Berücksichtigung findet.

Die Pressemitteilung des OVG Nds vom 16.12.21 findet ihr hier.

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