Unklarheiten im Anmeldeverfahren zur Kinderbetreuung

So war eine Anfrage an den Jugendhilfeaussschuss der CDU im August 2019 betitelt. Eltern hatten die Fraktionsmitglieder kontaktiert und darauf aufmerksam gemacht, dass die Platzvergabe der Kindertagesstätten intransparent und wenig nachvollziehbar ist.

Wir haben für euch die Antworten der Verwaltung sinngemäß zusammengefasst:

Da die freien Träger von Kindertagesstätten ihre Betreuungsplätze in eigener Regie vergeben, beziehen sich die Antworten nur auf das Platzvergabeverfahren der Stadt Göttingen.

Alle Anmeldungen für städtische Kintertagesstätten werden in ein spezielles EDV-Programm eingepflegt. Eltern können eine Anmeldung in ihrer Wunsch-Kita vor Ort, im Fachdienst Kindertagesstätten oder über das KiTa-Portal online (Anmeldebogen als herunterladbares PDF) vornehmen.

Nach Ablauf der Anmeldefrist (01.11. – 20.12.) erfolgt die Platzvergabe unter Zugrundelegung der vom Rat der Stadt Göttingen verabschiedeten Vergaberichtlinien. Anmeldungen nach der Anmeldefrist sind möglich, werden jedoch bei der ersten Platzvergabe nicht berücksichtigt.

Das gesamte Anmelde- und Vergabeverfahren für die städtischen Kindertagesstätten wird von zwei Mitarbeiterinnen (1,66 VZÄ) bearbeitet.

Die Vergabekriterien sind in §4 der vom Rat der Stadt Göttingen verabschiedeten KiTa-Ordnung festgelegt. Wesentliche Kriterien sind der Erstwohnsitz der Familie in Göttingen, die besondere persönliche Situation eines Kindes bzw. seiner Eltern (z.B. Familie wird vom FD Sozialdienst betreut) sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gewichtung:

  • Kind wird vom FD Sozialdienst vorgeschlagen
  • Kind wird im laufenden Kindergartenjahr schulpflichtig
  • Kind lebt bei einem Elternteil unter Beachtung des Umfangs der Berufstätigkeit
  • Kind lebt bei beiden Eltern unter Beachtung des Umfangs der Berufstätigkeit

Die Kriterien sind §4 der Kita-Ordnung entnommen. Die Kita-Ordnung ist im Kita-Portal hinterlegt oder kann in der Kindertagesstätte vor Ort oder im FD Kindertagesstätten eingesehen werden. Die Kriterien haben seit Anfang 2000 Bestand und es wurden seither keine Änderungen an den Kriterien vorgenommen.

Im September 2019 folgte eine weitere Initiative der CDU-Ratsfraktion hinsichtlich eines Investitionsplans zum Ausbau der Kitabetreuung.

Wir halten euch auf den Laufenden!

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