Frist zur Beantragung von Förderschulstunden vorverlegt!

Die Fristen zur Beantragung von Fördervorschulstunden wurde vorverlegt. Das bedeutet für die Antragsteller, dass alle Termine, wie das Entwicklungsgespräch in den Kitas (im letzten Quartal des Jahres), die Schuleingangsuntersuchung (kann einfach telefonisch angefragt werden), Hospitatioen und Termine bei der SPZ ebenfalls früher wahrgenommen werden müssen.

Im nachfolgenden Dokument ist kurz das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs zusammengefasst. Außerdem findet man hier auch einen Kontakt, um Hilfestellungen zu erhalten.

Werden Sie jetzt aktiv!

Weitere wichtige Hinweise:

  • Termine für die Schuleingangsuntersuchung werden beim Gesundheitsamt (Kontakt und Informationsseite) gemacht!
  • Die Anmeldung muss an der zuständigen Grundschule erfolgen!
  • Da die Verfügung bereits Ende Mai erfolgt, müssen alle Gutachten VOR den Osterferien eingereicht sein.

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