Das ist das Fazit, was wir aus mehreren Gesprächen mit Kita-Leitungen und der Verwaltung der Stadt Göttingen (Antworten auf unsere Anfrage im letzten JHA) schließen. Die Richtlinie für “Quik-Kräfte” endet mit dem 31.12.2019.
In den meisten Fällen still und heimlich, da die Verträge der eingesetzten Kräfte fristgerecht auslaufen. Dennoch bleibt ein bitterer Nachgeschmack…
…wie in der KiTa St. Martin in Geismar. Dort kam das Aus eben doch überraschend – die Verträge der Quik-Kräfte sollten bis mindestens Ende 2020 weiterlaufen. Die Stimmung in der Einrichtung ist angespannt und wie wichtig und wertvoll die jetzt wegfallenden Stunden wirklich sind, fällt gerade, während einer aktuen Krankheitswelle vieler Erzieher*innen, besonders auf. Auch die Kinder sind traurig, weil sie die Personen ins Herz geschlossen haben und trotz teils fehlender pädagogischer Ausbildung sind und waren sie die vergangenen Jahre Teil der Einrichtung.
Uns stellt sich damit einmal mehr die Frage: Wie geht das weiter?
(Nicht nur!!!) In Göttingen fehlen Fachkräfte! Kita-Einrichtungen müssen aufgrund von Personalmangel und Krankheitsfällen teilweise mehrere Tage schließen. Außerdem werden den Einrichtungen immer mehr Aufgaben übertragen, wie z.B. Sprachstandsfeststellung und Qualitätsmanagement.
Wir hatten euch über die neue Richtlinie “Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Frachkräften” aus Oktober informiert. Wir haben beim JHA nachgefragt, wie fügt sich diese Richtlinie in den oben beschriebenen Kontext?!
Nachfolgend sind die Antworten auf unsere Nachfrage zusammengefasst und werden zunächst wertungsfrei dargestellt.
Welche Zuwendungen wurden / werden von der Stadt beantragt?
Für das gesamte Land Niedersachsen stehen ca. 100 Mio € pro Jahr zur Verfügung. Der Anteil der Stadt Göttingen beträgt laut Berechnungsgrundlage des Landes NIedersachsen 1.881.071,21 € für die vollen Jahre 2020, 2021 und 2022. Für den Zeitraum 01.01.2023 bis 21.07.2023 stehen insgesamt 1.097.291,54 € zur Verfügung. Das ergibt 6.740.505,17 € für den gesamten Förderzeitraum.
Zu wann ist der Beginn der beantragten Maßnahmen geplant?
Der Förderzeitraum der Richtlinie Qualität geht vom 01.01.2020 bis 31.07.2023.
Inwieweit sind die freien Träger in die Beantragung der Mittel involviert? Wie ist die Verteilung der Gelder an die einzelnen Träger geregelt?
Die Beantragung der Mittel erfolgt durch den öffentlichen Jugendhilfeträger, der die Mittel per Bescheid an die Träger weiterleitet. Die Richtlinie sieht vor, dass der Modus der Mittelwerteilung im Einverständnis mit den Vertreter*innen der freien Kita-Träger stattfinden soll.
Die freien Kita-Träger und die Stadt Göttingen haben sich darauf verständigt, die Fördermittel zu 50% nach der Anzahl der Kindergartengruppen und zu 50% nach der Anzahl der förderfähigen Kinder zu verteilen. Bei einer Gesamtzahl von 222 Kindergartengruppen und 980 förderfähigen Kindern wird eine Pauschale pro Kindergartengruppe und eine Pauschale pro Kind ermittelt. Bei der Ermittlung der Anzahl förderfähiger Kinder wurde die Statistik der Kinder und Jugendhilfe mit Stichtg 01.03.2019 zugrunde gelegt. Hierbei wurden Kinder in Kindergartengruppen berücksichtig auf die folgende Kriterien zutreffen:
- ausländische Kinder mindestens eines Elternteils
- in der Familie vorrangig gesprochene Sprache “nicht deutsch”
Wie frei sind die freien Träger in der Wahl der Fördergegenstände?
Die Träger können die Schwerpunkte weitgehend selbst festlegen. Vorrangig soll laut Richtlinie jedoch das Ziel Personalgewinnung und Personalbindung (Zusatzkräfte Ausbildung) verfolgt werden, d.h. die Beschäftigung von Personen, die in Teilzeit eine Ausbildung zur Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten/in absolvieren. Für diesen Förderschwerpunkt sollen 10% der beantragten Zuwendung verwendet werden. Der Einsatz der Fördermittel ist darüber hinaus auch für Zusatzkräfte in der Betreuung und Zusatzkräfte Leitung möglich.
Beinhalten die Richtlinie eine Fortsetzung oder finanzielle Unterstützung der bisher eingesetzten Quik-Kräfte?
Personalkosten für Beschäftigte, die vor dem 01.01.2020 eingestellt oder Stunden, die mit Wirkung vor dem 01.01.2020 aufgestockt wurden, sind im Rahmen der Richtlinie Qualität nicht zuwendungsfähig. Im Geltungszeitraum der Quik-Richtlinie geschaffene Personalstellen können nicht über die neue Richtlinie finanziert werden, denn das würde im Sinne der Förderregularien einen vorzeitigen Maßnhamenbeginn darstellen. Allenfalls könnte mit den Betroffenen ein Auflösungsvertrag und zum 01.01.2020 ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden.
Anerkennungsfähig sind sowohl die Beschäftigung “neuer” Kräfte als auch die Stundenaufstockung bereits in der Einrichtung tätiger Kräfte. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um zusätzliche Personalstunden ergänzend zur Personalmindestausstattung nach KitaG einschließlich der bisher bereits bewährten Verfügungszeit der jeweiligen Gruppen handelt.
Welche Maßnahmen gibt es, um die dringend benötigten Drittkräfte nachhaltig in die KiTas einzubinden?
Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.