Entsprechend unserer Anfrage zu Beginn der Woche hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen für Kita-Kinder hat sich die Verwaltung in der gestrigen Jugendhilfeausschuß-Sitzung (17.02.22) dazu geäußert:
- Die Kinder werden nicht länger als K1-Kontakte gelistet, so dass eine umfangreiche Quarantänemaßnahme entfällt. Diese Realisierung erfolgt im Einklang mit der kürzlich eingeführten Testpflicht für Kita-Kinder.
- Sind 20% der Kinder (5/25) einer Gruppe innerhalb von 10 Tagen PCR-positiv getestet, unterliegt die Gruppe den Quarantänemaßnahmen
- Bei positiven Fällen innerhalb einer Gruppe wechselt das Testsystem ins ABIT-Verfahren (Anlass-bezogenes intensives Testen), d.h. an 5 aufeinanderfolgenden Tagen müssen die Kinder getestet werden.
- Laut Herr Höfer (freie Träger) erfolgte eine Absprache mit dem Kultusministerium, dass die hierfür notwendigen Tests von der Einrichtung gestellt werden. Die Eltern müssen keine Kosten übernehmen!