ABIT-Verfahren nun auch in der Kita

Entsprechend unserer Anfrage zu Beginn der Woche hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen für Kita-Kinder hat sich die Verwaltung in der gestrigen Jugendhilfeausschuß-Sitzung (17.02.22) dazu geäußert:

  • Die Kinder werden nicht länger als K1-Kontakte gelistet, so dass eine umfangreiche Quarantänemaßnahme entfällt. Diese Realisierung erfolgt im Einklang mit der kürzlich eingeführten Testpflicht für Kita-Kinder.
  • Sind 20% der Kinder (5/25) einer Gruppe innerhalb von 10 Tagen PCR-positiv getestet, unterliegt die Gruppe den Quarantänemaßnahmen
  • Bei positiven Fällen innerhalb einer Gruppe wechselt das Testsystem ins ABIT-Verfahren (Anlass-bezogenes intensives Testen), d.h. an 5 aufeinanderfolgenden Tagen müssen die Kinder getestet werden.
  • Laut Herr Höfer (freie Träger) erfolgte eine Absprache mit dem Kultusministerium, dass die hierfür notwendigen Tests von der Einrichtung gestellt werden. Die Eltern müssen keine Kosten übernehmen!

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