Über den Kita Stadtelternrat Göttingen

Kita-Stadtelternrat – was ist das?

Ein Kita-Stadtelternrat ist der Zusammenschluss von Elternvertretungen aller Kinderbetreuungseinrichtungen in einer Stadt, das:

  • die Interessen von Kindern, Eltern und Erzieher/innen vertritt,
  • in Gremien auf Ebene der Kommune und Kita-Träger gehört wird und
  • für mehr Vernetzung der Eltern und Kitas untereinander sorgt.

Für welche Themen kann sich der Stadtelternrat einsetzen?

  • gerechte und transparente Vergabe von Kita-Plätzen
  • angemessene Höhe der Kita-Gebühren
  • an den Bedarf von Eltern und Kindern angepasste und flexible Öffnungszeiten
  • bessere Anerkennung und angemessene Bezahlung des ErzieherInnen-Berufes
  • sinnvoll organisierte Fortbildungen und gute Qualität der Betreuung
  • gemeinsames Aufwachsen von Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten und aus verschiedenen Kulturen (Inklusion und Integration)
  • altersgerechtes und gesundes Essen
  • Austausch der Einrichtungen und Eltern untereinander

Bringt Euch ein! Wendet Euch mit Euren Vorschlägen und Wünschen für die Arbeit eines Stadtelternrates an Eure Elternvertreter.

Vorstand

Der aktuelle Vorstand 2022, gewählt am 02.11.21 besteht aus

  • Marcel Hoppe (Soziale Medien, Vernetzung)
  • Susann Graupner (Delegierte im JHA, Redaktion und Organisation)
  • Steffen Strauß (Kitakommunikation, Online-Anmeldeportal, Veranstaltungen, stellv. Delegierter im JHA)
  • Sarah Johannsen (Elternkommunikation, Informationsflyer)
  • Svenja Oppermann ( Elternkommunikation, Informationsflyer
  • Konstantin Krehl (IT-Support, Vernetzung)
  • Franziska Buchholz (Elternkommunikation, Informationsflyer)

Grundsätze

In der Gründungsversammlung am 19.11.2015 wurden die folgenden Grundsätze für die Arbeit des Kita-Stadtelternrates vorgestellt.

  1. Aufgabe des Kita-Stadtelternrates ist die Interessenvertretung und Vernetzung der Eltern aller Göttinger Kitas. Er dient als Ansprechpartner in allen Belangen der Kinderbetreuungseinrichtungen gegenüber Kita-Trägern, der Kommune und anderen Verantwortlichen im Sinne des §10 KiTaG.
  2. Den Stadtelternrat bilden alle gewählten Elternvertreter aller Göttinger Kitas.
  3. Ein Vorstand mit gewählten Vertretern vertritt den Kita-Stadtelternrat. Für besondere Themen können Arbeitsgruppen mit weiteren Mitgliedern des Stadtelternrates gebildet werden.
  4. Der Vorstand wird jährlich im November von den neu gewählten Kita-Elternvertretern gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
  5. Der Vorstand fühlt sich den Interessen der Mitglieder des Stadtelternrates verpfichtet, sucht den Austausch mit den ihnen und informiert über seine  Arbeit in geeigneter Weise. Alle Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich und werden den Mitgliedern des KiTa-Stadtelternrates rechtzeitig bekanntgegeben.

Der Vorstand wird wenn notwendig über Ergänzungen oder detailliertere Regelungen beraten.

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