Kitas des Kirchenkreises Göttingen kritisieren Novelle des Kita-Gesetzes

Janine Rudat des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Göttingen veröffentlichte folgende Kritik an der Kita-G-Novelle:

Die Kitas des Kirchenkreises Göttingen kritisieren die geplante Novelle des Kita-Gesetzes und fordern eine zeitgemäße Anpassung mit Veränderungen, die den heutigen Herausforderungen an die Arbeit in einer Kindertagesstätte entsprechen und Bildungschancen für alle Kinder sicherstellt. 

„1993 trat für Niedersachsen das erste Kitagesetz in Kraft. Es regelte die Standards der Betreuung von Kindern in der Kita. Die Lebenswirklichkeit, die heute auf die Einrichtungen trifft ist aber eine ganz andere als vor 28 Jahren“, erklärt Bianka Degenhard aus dem Kita-Büro des Kirchenkreises Göttingen. „Wurden die meisten Kinder damals in der Regel von 8-12 Uhr betreut, ist die Ganztagsbetreuung heute die Regel. Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren … brauchen für ihre Entwicklung eine bedürfnisgerechte Ausgestaltung von räumlichen und personellen guten Ressourcen.“ Was den Mitarbeitenden jetzt als Entwurf des Kultusministeriums vorgelegt wurde, sei ein Desaster, so Degenhard. „Er zeigt in keiner Weise eine verbesserte Qualität für den gesellschaftlichen Auftrag und die gestiegenen Bildungsanforderungen, die das Fachpersonal umzusetzen hat. Alles bleibt, wie es schon damals war. Entwicklungsgespräche mit Eltern führen, Sprachstandserfassungen, Bildungsdokumentationen erstellen, Förderpläne schreiben, Veranstaltungen vorbereiten …, wie soll das gehen, wenn sich vier Fachkräfte in einer Ganztagsgruppe 7,5 Stunden pro Woche an Vor- und Nachbereitungszeit teilen müssen? Auch würden demnächst sogenannte „geeignete Personen“ ohne pädagogische Ausbildung als 2. Kraft in der Kindergruppe eingesetzt werden können. Was eine Verschlechterung der fachlichen Qualität bedeutet. Das kann keine Antwort auf den Fachkräftemangel sein.“ 

Die Kita-Mitarbeitenden des Kirchenkreises Göttingen fordern einen verlässlichen Personalschlüssel anstelle von Projektstellen, die festgeschriebene dritte Kraft in der Krippe, die Erhöhung der Vorbereitungszeiten, angepasste  Berechnungsgrundlagen für Leitungsstunden, eine gesicherte Finanzierung von Fachberatung und  einheitliche gesetzliche Regelungen zu Inklusion und Integration in Krippe und Kita, um Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. 

Das Kultusministerium geht davon aus, dass das Kabinett die Kita-Gesetz-Novelle noch im März absegnet und anschließend in den Landtag einbringt. Um Änderungen des Entwurfes kämpfen nun gemeinsam mit den Kita-Beschäftigen auch verschiedene Institutionen, wie die evangelische und katholische Kirche, Elterninitiativen und Gewerkschaften.

Bis zum 13. März sind dazu verschiedene Aktionen geplant.

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