Corona-Zeiten: Stand Niedersachsen!

Die LEV fasste für uns am Montag, den 23.03.2020 die aktuelle Situation der Eltern in der Corona-Krise zusammen und entwickelte ein Forderungsschreiben.

Die Kernthemen sind:

  1. Rückerstattung der Kitabeiträge
  2. Streichung der Schließungstage
  3. Sofortige Maßnahmen zur Unerstützung der Eltern

Rückerstattung der Kitabeträge

“Das Land Niedersachsen erhebt diese Beiträge nicht. Daher ergeben sich durch die Betriebseinstellung auch landesseitig keine Änderungen. So setzt das Land Niedersachsen auch seine Zahlungen der Finanzhilfe nach den §§ 16 ff. KiTaG fort, sofern der Einrichtungsbetrieb nur vorübergehend wegen der Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus eingestellt werden muss. Die Entscheidung über die Erhebung von Kosten- oder Teilnahmebeiträgen für die Betreuung in Krippen und Horten liegt im Ermessen der Einrichtungsträger. Bei der Nutzung dieses Ermessensspielraums können und müssen alle sachgerechten Umstände berücksichtigt werden. Auch der Umstand, dass eine Betreuung derzeit nicht in den Einrichtungen angeboten wird, ist dabei zu berücksichtigen .”

D.h. für uns als KiTa-SER, dass wir Druck machen müssen, um die Notwendigkeit der Rückerstattung ersichtlich zu machen. In der Umgebung von Hannover hat bereits der Bürgermeister und andere Verwaltungschef der Presse zugesichert, dass Beiträge im April ausgesetzt werden.

Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/basisinformationen_zu_covid_19_corona/fragen_und_antworten_zu_einrichtungsschliessung_und_notbetreuung_fur_kindertageseinrichtungen/fragen-und-antworten-zu-einrichtungsschliessung-und-notbetreuung-fur-kindertageseinrichtungen-186238.html

Streichung der Schließungstage

Hierzu gibt es bislang keine klaren Antworten. Mit der Antwort “Rückerstattung der Kitabeiträge” lässt sich allerdings vermuten, dass die Antwort für diese Forderung ähnlich ausfällt.

Sorfortige Maßnahmen zur Unterstützung der Eltern

Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung 

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro). Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Notfall-KiZ

Familien mit kleinen Einkommen können einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro erhalten. Ob und in welcher Höhe der KiZ gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder. So kann eine Familie mit zwei Kindern und einer Warmmiete von 1.000 Euro den KiZ erhalten, wenn das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1.600 bis 3.300 Euro beträgt. Wer Kinderzuschlag erhält, ist zudem von den Kita-Gebühren befreit und kann zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

Kurzarbeitergeld 

Wenn Unternehmen aufgrund von Lieferengpässen oder einer behördlich angeordneten Schließung die Arbeitszeit ihrer Angestellten reduzieren müssen, können die Beschäftigten Kurzarbeitergeld erhalten. Damit wird ein Teil ihres Verdienstausfalls durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen. Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber beantragt werden.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Um die Menschen davor zu bewahren, in eine existenzielle Notlage zu geraten, wird der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes behalten. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand soll wegen zu hoher Ausgaben für Wohnen jetzt umziehen müssen.

Dies sind nur kurz zusammengefasst die Maßnahmen. Weitere Details bitte der unten aufgeführten Quelle entnehmen. Wie diese Maßnahmen greifen, kann man derzeit nur wage einschätzen.

Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie

Forderungsschreiben der LEV

Forderungsschreiben der BevKi

Das Forderungsschreiben der Bundeselternvertretung ist damit nicht automatisch überflüssig. Es unterstützt unsere Forderungen und unterstreicht, dass es ein bundesweites Thema ist und Niedersachsen sich da nicht ausschließen kann. Erst recht nicht, wenn Nachbarbundesländer wie Hamburg und Schlieswig Holstein bereits hier positive Beschlüsse für die Eltern getroffen haben!

Im Sinne der Eltern aktiv – LEV & BevKi

Die Corona-Krise stellt unseren Alltag auf den Kopf. Wie ihr sicher auch, mussten wir uns erst einmal etwas sortieren und umorganisieren. Die Landeselternvertretung Niedersachsen um Christine Heymann-Splinter und Janine Herzberger, sowie die Bundeselternvertreter waren da schon in unserem Sinne aktiv. Sie haben schnell erkannt, welche Probleme das “Zuhause-Bleiben” mit sich bringt, entsprechend gehandelt und auch festgestellt, dass wir als Eltern gefragt sind, wenn sich was tun soll!

Private Organisation von Notgruppen – Das Gesundheitsamt äußert sich!

Chris Vogel, der Elternbeiratsvorsitzende der Arche, hatte direkt zu Beginn der KiTa-Schließung eine Anfrage an das Gesundheitsamt geschickt, wie man mit der Kinderbetreuung verfahren soll, wenn man keiner Notgruppe zugeordnet werden kann und das Thema zur Diskussion aufgerufen.

Hier findet ihr die Antwort des Gesundheitsamts:

“Die Kindertagesstätten wurden geschlossen, um die Erkrankung einzudämmen bzw. ihren Verlauf zu verzögern. Es macht infektiologisch keinen Sinn eine private große Gruppe zu organisieren und das entspricht auch nicht den Empfehlungen des RKI.

Der Austausch untereinander sollte auf ein Minimum reduziert werden, soweit möglich. Ein Kompromiss könnten möglichst kleine Gruppen, ausreichend Platz, viel Transparenz aller untereinander unter Einhaltung der Hygienerichtlinien und Empfehlungen sein.”

Informationsmaterial:

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