Aus für Quik-Kräfte!

Das ist das Fazit, was wir aus mehreren Gesprächen mit Kita-Leitungen und der Verwaltung der Stadt Göttingen (Antworten auf unsere Anfrage im letzten JHA) schließen. Die Richtlinie für “Quik-Kräfte” endet mit dem 31.12.2019.

In den meisten Fällen still und heimlich, da die Verträge der eingesetzten Kräfte fristgerecht auslaufen. Dennoch bleibt ein bitterer Nachgeschmack…

…wie in der KiTa St. Martin in Geismar. Dort kam das Aus eben doch überraschend – die Verträge der Quik-Kräfte sollten bis mindestens Ende 2020 weiterlaufen. Die Stimmung in der Einrichtung ist angespannt und wie wichtig und wertvoll die jetzt wegfallenden Stunden wirklich sind, fällt gerade, während einer aktuen Krankheitswelle vieler Erzieher*innen, besonders auf. Auch die Kinder sind traurig, weil sie die Personen ins Herz geschlossen haben und trotz teils fehlender pädagogischer Ausbildung sind und waren sie die vergangenen Jahre Teil der Einrichtung.

Uns stellt sich damit einmal mehr die Frage: Wie geht das weiter?

(Nicht nur!!!) In Göttingen fehlen Fachkräfte! Kita-Einrichtungen müssen aufgrund von Personalmangel und Krankheitsfällen teilweise mehrere Tage schließen. Außerdem werden den Einrichtungen immer mehr Aufgaben übertragen, wie z.B. Sprachstandsfeststellung und Qualitätsmanagement.

Wir hatten euch über die neue Richtlinie “Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Frachkräften” aus Oktober informiert. Wir haben beim JHA nachgefragt, wie fügt sich diese Richtlinie in den oben beschriebenen Kontext?!

Nachfolgend sind die Antworten auf unsere Nachfrage zusammengefasst und werden zunächst wertungsfrei dargestellt.

Welche Zuwendungen wurden / werden von der Stadt beantragt?

Für das gesamte Land Niedersachsen stehen ca. 100 Mio € pro Jahr zur Verfügung. Der Anteil der Stadt Göttingen beträgt laut Berechnungsgrundlage des Landes NIedersachsen 1.881.071,21 € für die vollen Jahre 2020, 2021 und 2022. Für den Zeitraum 01.01.2023 bis 21.07.2023 stehen insgesamt 1.097.291,54 € zur Verfügung. Das ergibt 6.740.505,17 € für den gesamten Förderzeitraum.

Zu wann ist der Beginn der beantragten Maßnahmen geplant?

Der Förderzeitraum der Richtlinie Qualität geht vom 01.01.2020 bis 31.07.2023.

Inwieweit sind die freien Träger in die Beantragung der Mittel involviert? Wie ist die Verteilung der Gelder an die einzelnen Träger geregelt?

Die Beantragung der Mittel erfolgt durch den öffentlichen Jugendhilfeträger, der die Mittel per Bescheid an die Träger weiterleitet. Die Richtlinie sieht vor, dass der Modus der Mittelwerteilung im Einverständnis mit den Vertreter*innen der freien Kita-Träger stattfinden soll.

Die freien Kita-Träger und die Stadt Göttingen haben sich darauf verständigt, die Fördermittel zu 50% nach der Anzahl der Kindergartengruppen und zu 50% nach der Anzahl der förderfähigen Kinder zu verteilen. Bei einer Gesamtzahl von 222 Kindergartengruppen und 980 förderfähigen Kindern wird eine Pauschale pro Kindergartengruppe und eine Pauschale pro Kind ermittelt. Bei der Ermittlung der Anzahl förderfähiger Kinder wurde die Statistik der Kinder und Jugendhilfe mit Stichtg 01.03.2019 zugrunde gelegt. Hierbei wurden Kinder in Kindergartengruppen berücksichtig auf die folgende Kriterien zutreffen:

  • ausländische Kinder mindestens eines Elternteils
  • in der Familie vorrangig gesprochene Sprache “nicht deutsch”

Wie frei sind die freien Träger in der Wahl der Fördergegenstände?

Die Träger können die Schwerpunkte weitgehend selbst festlegen. Vorrangig soll laut Richtlinie jedoch das Ziel Personalgewinnung und Personalbindung (Zusatzkräfte Ausbildung) verfolgt werden, d.h. die Beschäftigung von Personen, die in Teilzeit eine Ausbildung zur Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten/in absolvieren. Für diesen Förderschwerpunkt sollen 10% der beantragten Zuwendung verwendet werden. Der Einsatz der Fördermittel ist darüber hinaus auch für Zusatzkräfte in der Betreuung und Zusatzkräfte Leitung möglich.

Beinhalten die Richtlinie eine Fortsetzung oder finanzielle Unterstützung der bisher eingesetzten Quik-Kräfte?

Personalkosten für Beschäftigte, die vor dem 01.01.2020 eingestellt oder Stunden, die mit Wirkung vor dem 01.01.2020 aufgestockt wurden, sind im Rahmen der Richtlinie Qualität nicht zuwendungsfähig. Im Geltungszeitraum der Quik-Richtlinie geschaffene Personalstellen können nicht über die neue Richtlinie finanziert werden, denn das würde im Sinne der Förderregularien einen vorzeitigen Maßnhamenbeginn darstellen. Allenfalls könnte mit den Betroffenen ein Auflösungsvertrag und zum 01.01.2020 ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden.

Anerkennungsfähig sind sowohl die Beschäftigung “neuer” Kräfte als auch die Stundenaufstockung bereits in der Einrichtung tätiger Kräfte. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um zusätzliche Personalstunden ergänzend zur Personalmindestausstattung nach KitaG einschließlich der bisher bereits bewährten Verfügungszeit der jeweiligen Gruppen handelt.

Welche Maßnahmen gibt es, um die dringend benötigten Drittkräfte nachhaltig in die KiTas einzubinden?

Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.


Platz schaffen!?! Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen? KiTa-Bedarfsplanung!

Über den Antrag „Investitionsplan zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze“ (Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 27.08.2019) der KiTa hatten wir euch schon informiert. Auch das Göttinger Tageblatt hatte Mitte November auf diese Problematik verwiesen (“Kita-Ausbau: Grone und Weststadt haben Priorität“, 14.11.2019). Die SPD hatte bereits im Mai 2019 einen Antrag im JHA (“Kitabedarfsplanung neu aufstellen – Strategisches Kita-Ausbauprogramm”) diesbgezüglich eingereicht.

Mit diesem Bericht fassen wir kurz die Informationen aus dem letzten JHA zu dieser Problematik zusammen. Das offizielle Protokoll der November-Sitzung könnt ihr downloaden.

Es wird von einer angespannten Situation der Kapazität von Betreuungsplätzen berichtet: “Man habe seit Jahren eine hohe Zahl an Geburten, niedrigere Wanderungsverluste bei Kindern als erwartet sowie die Zuwanderung von Flüchtlingen. Diese Faktoren führten dazu, dass im Krippen- und Kindergartenbereich eine Unterversorgung bestehe. Außerdem gebe es ein Personalproblem. Im laufenden Jahr hätten 20 pädagogische Mitarbeiter*innen um einen Auflösungsvertrag gebeten.”

Es enstspinnt sich eine Diskussion um alt-bekannte Probleme: “Wie kommt die Bedarfsplanung zu stande”, “Ausbildung der Erzieher stärken bei gleichzeitigem Mangel an Lehrkräften”, “betriebsnahe Einrichtungen”…

“Die Einrichtung von Großtagespflegestellen gestalte sich schwierig und werde den Mangel an Betreuungsplätzen nicht auffangen können. Man strebe eine Versorgungsquote von 98 – 100% bei Kindergärten an. Bei der Versorgung der 1- und 2-jährigen gehe man von einem Bedarf von etwa 75% aus.”

Eine mögliche nachhaltige Lösung scheint in weiter Ferne. Im nächsten JHA am 12.12.2019 soll über die Möglichkeit einer mobilen KiTa berichtet werden.

Frau Mecke (CDU) möchte gern dem Thema Kintertagesstätten eine höhere Priorität geben und schlägt der Verwaltung die Bildung eines “runden Tischs” vor. Sie wird darauf hingewiesen, dass es bereits Planungskonferenzen gibt und oftmals vielfältige Interessen berücksichtigt werden müssen. So kann man Unternehmen den Bau von Kindertagesstätten nicht aufnötigen, da diese selbst Berdarfserhebungen durchführen und entsprechend handeln.

Es kommt zudem zur Sprache, dass die Stadt keine Einrichtungen zu bauen gedenkt. Mittlerweile haben auch die ersten Eltern erfolgreich einen Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz eingeklagt. Das lässt Spielraum für Diskussionen, ob der Bau einer KiTa nicht günstiger ist als die Ansprüche aus Gerichtsverfahren zu erfüllen.

Die Anträge wurden jeweils einstimmig angenommen. Wir dürfen also gespannt sein, wie es weiter geht.

Unklarheiten im Anmeldeverfahren zur Kinderbetreuung

So war eine Anfrage an den Jugendhilfeaussschuss der CDU im August 2019 betitelt. Eltern hatten die Fraktionsmitglieder kontaktiert und darauf aufmerksam gemacht, dass die Platzvergabe der Kindertagesstätten intransparent und wenig nachvollziehbar ist.

Wir haben für euch die Antworten der Verwaltung sinngemäß zusammengefasst:

Da die freien Träger von Kindertagesstätten ihre Betreuungsplätze in eigener Regie vergeben, beziehen sich die Antworten nur auf das Platzvergabeverfahren der Stadt Göttingen.

Alle Anmeldungen für städtische Kintertagesstätten werden in ein spezielles EDV-Programm eingepflegt. Eltern können eine Anmeldung in ihrer Wunsch-Kita vor Ort, im Fachdienst Kindertagesstätten oder über das KiTa-Portal online (Anmeldebogen als herunterladbares PDF) vornehmen.

Nach Ablauf der Anmeldefrist (01.11. – 20.12.) erfolgt die Platzvergabe unter Zugrundelegung der vom Rat der Stadt Göttingen verabschiedeten Vergaberichtlinien. Anmeldungen nach der Anmeldefrist sind möglich, werden jedoch bei der ersten Platzvergabe nicht berücksichtigt.

Das gesamte Anmelde- und Vergabeverfahren für die städtischen Kindertagesstätten wird von zwei Mitarbeiterinnen (1,66 VZÄ) bearbeitet.

Die Vergabekriterien sind in §4 der vom Rat der Stadt Göttingen verabschiedeten KiTa-Ordnung festgelegt. Wesentliche Kriterien sind der Erstwohnsitz der Familie in Göttingen, die besondere persönliche Situation eines Kindes bzw. seiner Eltern (z.B. Familie wird vom FD Sozialdienst betreut) sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gewichtung:

  • Kind wird vom FD Sozialdienst vorgeschlagen
  • Kind wird im laufenden Kindergartenjahr schulpflichtig
  • Kind lebt bei einem Elternteil unter Beachtung des Umfangs der Berufstätigkeit
  • Kind lebt bei beiden Eltern unter Beachtung des Umfangs der Berufstätigkeit

Die Kriterien sind §4 der Kita-Ordnung entnommen. Die Kita-Ordnung ist im Kita-Portal hinterlegt oder kann in der Kindertagesstätte vor Ort oder im FD Kindertagesstätten eingesehen werden. Die Kriterien haben seit Anfang 2000 Bestand und es wurden seither keine Änderungen an den Kriterien vorgenommen.

Im September 2019 folgte eine weitere Initiative der CDU-Ratsfraktion hinsichtlich eines Investitionsplans zum Ausbau der Kitabetreuung.

Wir halten euch auf den Laufenden!

Quik-Kräfte – Ende oder Neuanfang?

Quik-Kräfte nennen sich die helfenden Hände, die ohne pädagogische Grundausbildung, aber mit viel Herz die Kindergärten in den letzten Jahren unterstützt haben. Quik steht dabei für Qualität in Kindertagesstätten. Du brauchst mehr Infos? Dann klicke hier!

Das Konzept hatte die letzten beiden Jahre Bestand. Jetzt gibt es (seit Oktober 2019) eine neue Richtlinie des Kultusministerium:

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften (RL Qualität in Kitas)

Mehr Details gibt´s hier!

Bedeutet das ein “Aus” für die Quik-Kräfte oder ist es viel mehr ein vielversprechender Neuanfang? Diese und noch weitere Fragen haben wir uns und dem JHA gestellt. Gespannt erwarten wir die Antworten der Verwaltung im nächsten JHA am 12.12.2019.

Unsere Anfrage könnt ihr hier (Anfrage_JHA_Quik) einsehen.

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